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PKV-Tarifwechselnach § 204 VVG

Das Gesetz erlaubt privat Versicherten, innerhalb ihres Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln. Für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Altersrückstellungen. So funktioniert es.

Was ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG?

§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gibt jedem privat Krankenversicherten das Recht, innerhalb seines bestehenden Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Der Vertrag bleibt bestehen, es ändert sich nur der Tarif.

Das ist vor allem dann interessant, wenn Sie seit vielen Jahren in einem Tarif versichert sind. Versicherer entwickeln ihr Angebot laufend weiter. Neuere Tarife können bei vergleichbarer Leistung günstiger sein oder bei gleichem Beitrag mehr leisten.

Die wichtigsten Vorteile

  • Keine neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Auch mit Vorerkrankungen bleibt der Wechsel möglich.
  • Altersrückstellungen bleiben erhalten und werden im neuen Tarif angerechnet.
  • Kein Anbieterwechsel: Ihr Vertrag, Ihre Versicherungsnummer und Ihre Ansprechpartner beim Versicherer bleiben gleich.
  • Wartezeiten müssen für bereits versicherte Leistungen nicht erneut erfüllt werden.

Voraussetzungen

  1. Sie sind privat krankenversichert (Vollversicherung).
  2. Der Zieltarif bietet gleichartigen Versicherungsschutz, also ebenfalls eine Krankheitskostenvollversicherung.
  3. Der Zieltarif ist grundsätzlich für Neukunden geöffnet. Einzelne Sonderfälle, etwa Wechsel zwischen Unisex- und Bisex-Tarifen oder in den Standard- bzw. Basistarif, haben eigene Regeln.

Alter und Gesundheitszustand spielen für das Wechselrecht selbst keine Rolle.

Was passiert bei Mehrleistungen?

Enthält der neue Tarif Leistungen, die der alte nicht hatte, zum Beispiel ein höheres Erstattungsniveau beim Zahnersatz, darf der Versicherer für diesen Mehrleistungsanteil eine Gesundheitsprüfung durchführen. Mögliche Folgen:

  • ein Risikozuschlag auf den Mehrleistungsanteil,
  • ein Leistungsausschluss für die Mehrleistung oder
  • eine Wartezeit für die Mehrleistung.

Sie können solche Mehrleistungen ausschließen lassen und nur den gleichwertigen Teil übernehmen. So bleibt der Wechsel ohne Gesundheitsprüfung.

Ablauf eines Tarifwechsels

  1. Bestandsaufnahme: Aktueller Tarif, Beitrag, Selbstbehalt und Leistungen werden erfasst.
  2. Tarifanalyse: Alle für Sie in Frage kommenden Tarife Ihres Versicherers werden verglichen, nach Beitrag, Leistung und Beitragsstabilität.
  3. Gegenüberstellung: Alter und neuer Tarif werden Punkt für Punkt verglichen, damit Sie sehen, was sich ändert.
  4. Antrag: Der Wechsel wird beim Versicherer beantragt, in der Regel zum nächsten Monatsersten.
  5. Kontrolle: Der neue Versicherungsschein wird auf korrekte Umsetzung geprüft.

Wie wir dabei vorgehen, sehen Sie unter Ablauf und Tarifoptimierung.

Wie hoch ist die Ersparnis?

Der Endbetrag hängt von Ihrem Gesundheitszustand (etwa bei Risikozuschlägen oder gewünschten Mehrleistungen), Ihren Versicherungsjahren und den Tarifmöglichkeiten bei Ihrem Versicherer ab. Bei den von uns begleiteten Tarifwechseln lag die Ersparnis in der Regel zwischen 18 und 52 % des bisherigen Beitrags, im Einzelfall kann die Ersparnis auch geringer ausfallen oder ganz entfallen. Wichtig ist, nicht nur auf den Beitrag zu schauen: Ein günstiger Tarif mit großen Leistungslücken ist keine gute Optimierung.

Tipp: Mit dem Tarif-Check sehen Sie in drei Schritten eine erste Schätzung Ihrer möglichen Ersparnis.

Worauf Sie achten sollten

  • Leistungen genau vergleichen: Erstattungssätze für Zahnersatz, Hilfsmittel, Psychotherapie und Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt).
  • Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, erhöht aber das Kostenrisiko.
  • Beitragsstabilität: Ein Tarif mit vielen jungen Versicherten kann später stärker steigen.
  • Beitragsentlastung im Alter: Bestehende Entlastungsbausteine sollten erhalten bleiben.

Haben Sie gerade eine Beitragserhöhung erhalten? Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Ihre Optionen zu prüfen.

Häufige Fragen

Kann mein Versicherer den Tarifwechsel ablehnen?

Nicht, wenn der Zieltarif gleichartigen Versicherungsschutz bietet. Der Wechsel nach § 204 VVG ist ein gesetzlicher Anspruch. Für Mehrleistungen im neuen Tarif darf der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen, den Wechsel selbst aber nicht verweigern.

Verliere ich beim Tarifwechsel meine Altersrückstellungen?

Nein. Beim Wechsel innerhalb desselben Versicherers werden die aufgebauten Altersrückstellungen und erworbenen Rechte auf den neuen Tarif angerechnet.

Wie viel kann ich durch einen Tarifwechsel sparen?

Bei den von uns begleiteten Tarifwechseln lag die Ersparnis in der Regel zwischen 18 und 52 % des bisherigen Beitrags. Der Endbetrag hängt von Ihrem Gesundheitszustand (etwa bei Risikozuschlägen oder gewünschten Mehrleistungen), Ihren Versicherungsjahren und den Tarifmöglichkeiten bei Ihrem Versicherer ab und kann im Einzelfall auch geringer ausfallen. Eine erste Schätzung zeigt unser Tarif-Check.

Brauche ich für den Tarifwechsel einen Makler?

Nein, Sie können den Wechsel auch selbst beantragen. Ein unabhängiger Makler kennt jedoch die Tariflandschaft Ihres Versicherers, vergleicht systematisch alle in Frage kommenden Tarife und dokumentiert die Unterschiede schriftlich.

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