Warum PKV-Beiträge im Alter eine Rolle spielen
Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen. Gleichzeitig steigen die Gesundheitskosten über die Jahre. Für die Zeit im Ruhestand baut die PKV deshalb Altersrückstellungen auf, die den Beitragsanstieg im Alter dämpfen sollen.
Dazu kommt der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 %, den Versicherte zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr zahlen. Ab dem Jahr nach dem 60. Geburtstag entfällt er, die angesparten Mittel werden später zur Beitragsentlastung eingesetzt.
Was sich im Ruhestand ändert
- Arbeitgeberzuschuss entfällt: Angestellte zahlen den Beitrag ab Renteneintritt allein.
- Zuschuss der Rentenversicherung: Gesetzlich Rentenversicherte erhalten nach § 106 SGB VI einen Zuschuss zur PKV. Er orientiert sich am halben allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2026: 2,9 %) und ist auf die Hälfte des PKV-Beitrags begrenzt.
- Krankentagegeld entfällt: Ohne Erwerbseinkommen wird es nicht mehr gebraucht, der Beitragsanteil fällt weg.
- Beihilfe für Pensionäre: Beamte im Ruhestand erhalten beim Bund in der Regel 70 % Beihilfe, der private Anteil sinkt entsprechend.
Möglichkeiten, den Beitrag im Alter zu senken
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Auch im Alter haben Sie das Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif zu wechseln, für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung. Gerade langjährig Versicherte haben oft mehrere Optionen. Mehr: Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Beitragsentlastungstarif
Ein Baustein, der den Beitrag ab einem festgelegten Alter um einen fixen Betrag senkt. Er muss in der Erwerbsphase aufgebaut werden. Angestellte erhalten dafür in der Regel auch den Arbeitgeberzuschuss.
Standardtarif
Für Verträge aus der Zeit vor 2009. Zugang haben unter anderem Versicherte ab 65 Jahren mit mindestens zehn Jahren Vorversicherungszeit. Unter 65 gilt zusätzlich eine Einkommensgrenze (2026: 69.750 € jährlich). Der Beitrag ist 2026 auf 848,62 € begrenzt, die Leistungen orientieren sich an der GKV.
Basistarif
Steht allen PKV-Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen offen, etwa ab 55 Jahren oder bei Rentenbezug. Höchstbeitrag 2026: 1.017,18 €. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag.
Rechtzeitig planen
Je früher Sie sich mit der PKV im Alter beschäftigen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Ideal ist eine Überprüfung ab etwa 50 Jahren, spätestens aber vor dem Renteneintritt.
Tipp: Im Tarif-Check sehen Sie eine erste Einschätzung. Für Rentner und Pensionäre prüfen wir persönlich und kostenfrei, welche Entlastung möglich ist.