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PKV-Beitragserhöhung:Was Sie jetzt tun können

Ein Brief vom Versicherer, der Beitrag steigt. Das ist ärgerlich, aber kein Grund, untätig zu bleiben. Sie haben mehrere Möglichkeiten zu reagieren.

Warum steigen PKV-Beiträge?

Private Krankenversicherer dürfen Beiträge nicht beliebig erhöhen. Nach § 203 VVG müssen sie die Kalkulation überprüfen, wenn

  • die Leistungsausgaben im Tarif um mehr als einen festgelegten Schwellenwert von der Kalkulation abweichen oder
  • sich die Lebenserwartung der Versicherten deutlich verändert.

Wird dieser sogenannte auslösende Faktor überschritten, wird der Beitrag neu berechnet. Ein unabhängiger Treuhänder muss die Anpassung prüfen und ihr zustimmen. Weil diese Schwellen oft mehrere Jahre nicht erreicht werden, fallen Erhöhungen dann manchmal auf einen Schlag deutlich aus.

Ihre Optionen nach einer Beitragserhöhung

1. Tarifwechsel prüfen (meist der beste Schritt)

Nach § 204 VVG können Sie in einen anderen Tarif Ihres Versicherers wechseln. Für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Altersrückstellungen. Mehr: Tarifwechsel nach § 204 VVG.

2. Selbstbehalt oder Leistungen anpassen

Ein höherer Selbstbehalt oder der Verzicht auf einzelne Komfortleistungen kann den Beitrag senken. Weitere Wege: PKV-Beitrag senken.

3. Sonderkündigungsrecht nutzen

Innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Erhöhungsmitteilung können Sie den Tarif kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Die Kündigung der Vollversicherung wird aber nur wirksam, wenn Sie eine lückenlose Anschlussversicherung nachweisen. Für langjährig Versicherte ist ein Versichererwechsel wegen Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungen meist nachteilig.

4. Beitragsanpassung formal prüfen lassen

Mitteilungen über Beitragserhöhungen müssen die maßgeblichen Gründe nennen. In der Vergangenheit haben Gerichte einzelne Anpassungen wegen unzureichender Begründung für unwirksam erklärt. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, kann im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Was Sie nicht tun sollten

  • Vorschnell kündigen, ohne eine gleichwertige Alternative zu haben.
  • Pauschal Leistungen streichen, die Sie später nur mit Gesundheitsprüfung zurückbekommen.
  • Zu lange warten: Das Sonderkündigungsrecht ist befristet, und jeder Monat mit zu hohem Beitrag kostet Geld.

Tipp: Haben Sie gerade eine Erhöhung bekommen? Der Tarif-Check zeigt eine erste Schätzung, was ein Tarifwechsel bringen könnte. Die Analyse Ihres Vertrags übernehmen wir kostenfrei.

Häufige Fragen

Darf meine PKV einfach den Beitrag erhöhen?

Ja, aber nur unter gesetzlichen Voraussetzungen (§ 203 VVG). Weichen die tatsächlichen Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung über einen festgelegten Schwellenwert von der Kalkulation ab, muss der Versicherer neu kalkulieren. Ein unabhängiger Treuhänder muss der Anpassung zustimmen.

Habe ich nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Nach einer Beitragserhöhung können Sie den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Eine Kündigung der Vollversicherung ist aber nur wirksam, wenn Sie eine nahtlose Anschlussversicherung nachweisen.

Was ist die beste Reaktion auf eine Beitragserhöhung?

In den meisten Fällen ist die Prüfung eines Tarifwechsels nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer der beste erste Schritt. Er senkt den Beitrag oft, ohne Altersrückstellungen und ohne neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen.

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