1. Tarifwechsel nach § 204 VVG
Der wirkungsvollste Weg ohne Leistungsverlust. Sie wechseln innerhalb Ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif mit gleichartigem Schutz, für gleichwertige Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung Ihrer Altersrückstellungen. Bei den von uns begleiteten Tarifwechseln lag die Ersparnis in der Regel zwischen 18 und 52 % des bisherigen Beitrags, im Einzelfall kann sie auch darunter liegen. Der Endbetrag hängt von Ihrem Gesundheitszustand (etwa bei Risikozuschlägen oder gewünschten Mehrleistungen), Ihren Versicherungsjahren und den Tarifmöglichkeiten bei Ihrem Versicherer ab.
Mehr dazu: PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG.
2. Selbstbehalt erhöhen
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag. Dafür tragen Sie Arztkosten bis zur vereinbarten Grenze selbst. Sinnvoll für Versicherte mit Rücklagen und geringen jährlichen Gesundheitskosten.
Achtung: Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss nur zum Beitrag, nicht zum Selbstbehalt.
3. Leistungen gezielt anpassen
Nicht jeder braucht jede Leistung. Typische Stellschrauben:
- Zweibettzimmer statt Einbettzimmer im Krankenhaus
- Erstattungssätze für Zahnersatz
- Heilpraktiker- und Komfortleistungen
Jede Einschränkung sollte bewusst getroffen werden. Ein späteres Aufstocken ist meist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
4. Beitragsrückerstattung nutzen
Viele Tarife erstatten einen Teil der Beiträge, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen einreichen. Kleinere Rechnungen selbst zu zahlen, kann sich lohnen. Rechnen Sie im Einzelfall nach, ob die Rückerstattung höher ist als die Rechnung.
5. Krankentagegeld prüfen
Bei Selbstständigen und Angestellten ist das Krankentagegeld oft ein eigener Kostenblock. Passt die Höhe noch zu Ihrem heutigen Einkommen? Ab dem Renteneintritt wird es in der Regel nicht mehr benötigt.
6. Beitragsentlastung für das Alter
Beitragsentlastungstarife senken den Beitrag ab einem vereinbarten Alter, meist ab 65 oder 67. Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger ist dieser Baustein. Mehr unter PKV im Alter.
7. Standard- oder Basistarif
Für ältere Versicherte oder in finanziellen Notlagen bieten Standard- und Basistarif eine Absicherung mit begrenztem Höchstbeitrag. 2026 liegt der Höchstbeitrag im Standardtarif bei 848,62 € und im Basistarif bei 1.017,18 € im Monat. Die Leistungen orientieren sich an der gesetzlichen Krankenversicherung.
8. Zuschüsse ausschöpfen
- Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50 % des Beitrags (höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde).
- Rentner erhalten von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur PKV (§ 106 SGB VI).
- Beamte sichern über die Beihilfe einen Großteil der Kosten ab.
Fazit
Der erste Schritt sollte fast immer die Prüfung eines Tarifwechsels beim eigenen Versicherer sein, weil er Kosten senkt, ohne Schutz aufzugeben. Erst danach lohnt es sich, über Selbstbehalte oder Leistungsanpassungen nachzudenken.
Tipp: Wie viel bei Ihnen möglich sein könnte, zeigt der Tarif-Check als erste Schätzung. Die genaue Analyse übernehmen wir kostenfrei.