So funktioniert die Beihilfe
Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr über die Beihilfe an den Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil sichern Beamte über eine private Beihilfeergänzung ab.
Typische Beihilfesätze beim Bund
| Person | Beihilfesatz |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %) |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehepartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Die Bundesländer haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen und Leistungen. Entscheidend ist immer die Verordnung Ihres Dienstherrn.
Die Öffnungsaktion für Beamte
Viele private Krankenversicherer beteiligen sich an der Öffnungsaktion für Beamte. Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Verbeamtung gilt:
- keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen,
- keine Leistungsausschlüsse,
- Risikozuschläge höchstens 30 %.
Gerade mit Vorerkrankungen ist diese Frist wichtig. Wer sie verpasst, muss mit einer regulären Gesundheitsprüfung rechnen.
Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten
- Beihilfekonformität: Der Tarif muss genau die Lücke schließen, die Ihre Beihilfe lässt, nicht mehr und nicht weniger.
- Beihilfeergänzungstarif: Er deckt Leistungen ab, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise erstattet, etwa Wahlleistungen im Krankenhaus.
- Anwartschaft für später: Sinnvoll, wenn sich Ihre Beihilfe ändert, zum Beispiel bei Kindern oder Pensionierung.
- Beitragsstabilität im Alter: Mit der Pension steigt der Beihilfesatz meist auf 70 %, der private Anteil sinkt.
Beamtenanwärter und Referendare
Schon während der Ausbildung gibt es spezielle Anwärtertarife mit niedrigen Beiträgen. Wichtig ist, dass der spätere Übergang in den regulären Beamtentarif ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist.
Bestehende Beamten-PKV optimieren
Auch Beamte können nach § 204 VVG innerhalb ihres Versicherers den Tarif wechseln. Das lohnt sich vor allem nach Beitragserhöhungen oder wenn sich der Beihilfesatz geändert hat. Mehr: Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Tipp: Wir prüfen kostenfrei, welche Beihilfeergänzung zu Ihrem Dienstherrn passt.