Die Grenzwerte 2026 im Überblick
| Rechengröße 2026 | Jahr | Monat |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) | 77.400 € | 6.450 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 € | 5.812,50 € |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV | 2,9 % |
Was bedeutet die Versicherungspflichtgrenze?
Angestellte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt unter 77.400 € liegt. Überschreiten sie die Grenze, werden sie versicherungsfrei und können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Dazu zählen das Grundgehalt und regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Wann ist ein Wechsel möglich?
- Bei Überschreiten zum Jahreswechsel: Liegt das Gehalt im laufenden Jahr über der Grenze und voraussichtlich auch im Folgejahr, endet die Versicherungspflicht zum Jahresende.
- Bei neuem Job: Wer mit einem Gehalt oberhalb der Grenze eine Stelle antritt, kann direkt wählen.
- Achtung bei Gehaltsschwankungen: Fällt das Einkommen später wieder unter die Grenze, kann erneut Versicherungspflicht eintreten.
Wer ist unabhängig vom Einkommen frei?
- Selbstständige und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen wählen. Mehr: PKV für Selbstständige.
- Beamte erhalten Beihilfe und sichern den Rest meist privat ab. Mehr: PKV für Beamte.
- Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Sollten Sie wechseln, nur weil Sie dürfen?
Nicht automatisch. Die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist langfristig, denn eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren in der Regel ausgeschlossen. Wichtige Faktoren sind Gesundheitszustand, Familienplanung und die Beitragsentwicklung im Alter. Einen ehrlichen Vergleich finden Sie unter PKV oder GKV.
Tipp: Der Tarif-Check zeigt Ihnen in drei Schritten, ob Sie mit Ihrem Einkommen voraussichtlich PKV-berechtigt sind.